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Zivilliste

Die Zivilliste des Königs enthält alle Mittel, die die Nation dem Staatschef zur Verfügung stellt, damit er die königliche Funktion in allen Aspekten und mit der angemessenen Würde ausüben kann. Sie wird laut Artikel 89 der Verfassung bei Antritt des Königs für die gesamte Amtszeit festgelegt. Neben den Finanzmitteln werden auch Gebäude, die zum Vermögen des Föderalstaates gehören, mit dem gleichen Ziel zur Verfügung gestellt.