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König Baudouin

1930
Baudouin Albert Charles Leopold Axel Marie Gustav, Graf von Hennegau, kam am 7. September im Schloss Stuyvenberg in der Nähe von Brüssel als zweites Kind S.K.H. Leopold III., König der Belgier, und I.K.H. Astrid, geborene Prinzessin von Schweden, zur Welt.

1934
Bei einem tragischen Bergsteigerunfall kam in diesem Jahr sein Großvater, König Albert I., ums Leben.
Bei der Thronbesteigung seines Vaters, König Leopold III., am 23. Februar 1934 erhielt der kleine Prinz den Titel "Herzog von Brabant".

1935
Am 29. August verlor der Prinz seine Mutter, Königin Astrid, die in Küssnacht in der Schweiz bei einem Autounfall ums Leben kam. Daraufhin verließen König Leopold und seine Kinder Schloss Stuyvenberg und richteten sich im Königlichen Schloss von Laeken ein.

1940
Am 10. Mai, bei der Invasion Belgiens, begab sich Prinz Baudouin in Begleitung seiner älteren Schwester, Prinzessin Joséphine-Charlotte, und seines Bruders, Prinz Albert, zunächst nach Frankreich und dann nach Spanien.

Am 2. August kehrten die Prinzen nach Belgien zurück.
Sie setzten ihr Studium bis 1944 fort, teils in Laeken, teils im Königlichen Schloss Ciergnon in den Ardennen.

1944
Im Juni 1944, zum Zeitpunkt der Landung der Alliierten, wurden Leopold III., Prinzessin Lilian, die er 1941 geheiratet hatte, und die königlichen Kinder nach Hirschstein in Deutschland und anschließend nach Strobl in Österreich deportiert, wo sie die amerikanische Armee am 7. Mai 1945 befreite.

Aufgrund der politischen Lage in Belgien verließen König Leopold und seine Familie Österreich im Oktober des gleichen Jahres, um sich in der Schweiz, in der Villa "Le Reposoir" in Pregny niederzulassen. Dort hielten sie sich bis Juli 1950 auf.

In der Zwischenzeit setzte der Prinz sein Studium an einem Gymnasium in Genf fort. 1948 unternahm er eine Reise in die Vereinigten Staaten.

1950
Am 22. Juli kehrte König Leopold III. in Begleitung von Prinz Baudouin und Prinz Albert nach Belgien zurück. Am 1. August desselben Jahres beschloss der Herrscher, die Regierung und das Parlament zu ersuchen, ein Gesetz verabschieden zu lassen, welches für die Übertragung seiner Befugnisse an seinen Sohn Prinz Baudouin, Herzog von Brabant, sorgen sollte, der am 11. August Königlicher Prinz wurde.

1951
Am 17. Juli legte der Königliche Prinz den Eid auf die Verfassung ab und wurde der fünfte König der Belgier.

1951-1960
Auf internationaler Ebene hatte Belgien am 18. April 1951 den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl unterzeichnet. Später (Römische Verträge, 25. März 1957) wird aus dieser Institution die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft - die heutige Europäische Union -hervorgehen.

Auf nationaler Ebene war diese Zeit durch eine Reihe von Problemen gekennzeichnet, die häufig zu starken Spannungen führten: die Schulfrage, bei der sich die Verfechter des Privatschulwesens und die Protagonisten des öffentlichen Unterrichtswesens gegenüberstanden, die Unabhängigkeit des Kongo, die Streiks von 1960-1961.

Die Schulfrage bestand bis 1958 fort und wurde durch den so genannten "Schulpakt" gelöst, der durch das Gesetz vom 29. Mai 1959 ratifiziert wurde.

Im Januar-Februar 1960 wurde in Brüssel ein Rundtischgespräch zwischen hochrangigen kongolesischen Politikern und einer Delegation der belgischen Regierung veranstaltet. Dabei wurde offiziell die Unabhängigkeit gewährt und in großen Linien eine kongolesische Verfassung entworfen. Am 30. Juni 1960 wohnte der König in Leopoldstadt (Kinshasa) der Übertragung der Machtbefugnisse bei.

1960 sah sich die Regierung zudem einer schwierigen sozioökonomischen Situation gegenüber. In Flandern herrschte strukturelle Arbeitslosigkeit, während die Schließung der Kohlenbergwerke in Wallonien zu Unruhen führte.

Um den spezifischen Bedürfnissen der Regionen zu entsprechen, beschloss die Regierung, erstmals eine regionale Wirtschaftspolitik zu betreiben. Im November 1960 schlug die Regierung dem Parlament ein "Einheitliches Gesetz" benanntes Programm der allgemeinen Wiederbelebung vor.

Während der zweiten Dezemberhälfte lahmte ein Generalstreik das Land. Schon bald stellte sich heraus, dass die Bewegung in Flandern weniger stark war als in Wallonien, wo sich schwere Zwischenfälle ereigneten.

In Wallonien hatte der Streik überdies politischen Charakter, da er auf strukturelle Reformen föderalistischer Prägung abzielte. Die Spannungen zwischen den Gemeinschaften, die dieses Ereignis einmal mehr zu Tage treten ließ, sollten sich in den darauffolgenden Jahren noch verstärken.

1960
Am 15. Dezember wurde die Hochzeit von König Baudouin und Dona Fabiola de Mora y Aragón gefeiert.

Doña Fabiola-Fernanda-Maria de las Victorias-Antonia-Adelaïda MORA y ARAGÓN wurde am 11. Juni 1928 in Madrid geboren. Doña Fabiola, entstammt einer Familie mit sieben Kindern. Sie ist die dritte Tochter von Don Gonzalo Mora Fernandez, Riera del Olmo, Graf von Mora, Marquis von Casa Riera, und von Doña Blanca de Aragón y Carrillo de Albornoz, Barroeta-Aldamar y Elio.

Seit ihrer frühesten Jugend hat sie sich im sozialen und kulturellen Bereich engagiert. Nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Krankenschwester arbeitete sie in einem Madrider Krankenhaus. Neben Spanisch sprach Königin Fabiola fließend Französisch, Niederländisch, Englisch, Deutsch und Italienisch.

Nach dem Tod von Königin Elisabeth, der Witwe von König Albert I. im November 1965 übernahm sie die hohe Schirmherrschaft über den Internationalen Königin-Elisabeth-Musikwettbewerb von Belgien, dessen Ehrenvorsitzende sie bis 2014 war.

Ihr persönlicher Einsatz richtete sich hauptsächlich auf den sozialen Bereich sowie das Wohlsein von Kindern und Jugendlichen. Sie hat im königlichen Palast ein Sozialsekretariat eingerichtet, welches die zahlreichen Gesuche um Beihilfe behandelt.

Königin Fabiola verstarb am 5. Dezember 2014.

1960-1976
In dem Gesetz vom 8. November 1962 wurde die Sprachgrenze festgelegt, Die Gesetze vom 30. Juli 1963 (Verwendung der Sprachen im Unterrichtswesen) und vom 2. August 1963 (Verwendung der Sprachen im administrativen Bereich) bestätigten den Grundsatz der Einsprachigkeit der Regionen.

Ab 1966 führte dieses Prinzip zu einem Protest gegen die Anwesenheit der französischsprachigen Sektion der Katholischen Universität in Leuven (Löwen). Zahlreiche flämische Kreise bestanden darauf, diese nach Wallonien umzusiedeln. Bald darauf wurde der Transfer (nach Ottignies in Wallonisch Brabant) verwirklicht.

Am 18. Februar 1970 erklärte Ministerpräsident Gaston Eyskens der Kammer, dass die Tatsachen den Staat überholt hätten und dass die Gemeinschaften und die Regionen ihren Platz in den erneuerten Strukturen des Staates einnehmen müssten. Die Stunde der ersten gemeinschaftlichen Verfassungsreform in der Geschichte Belgiens hatte geschlagen. Im Laufe desselben Jahres wurde der Flämischen Gemeinschaft und der Französischen Gemeinschaft die kulturelle Autonomie gewährt, so dass fortan sie allein für die Regelung kultureller Fragen zuständig sein würden.

Im Verlauf der darauffolgenden Jahre bemühte man sich mehrmals -insbesondere durch das Egmont- und das Stuyvenberg-Abkommen 1977-1978 - eine Antwort auf die gemeinschaftlichen Spannungen zu finden. Dies gelang jedoch nicht.

Diese Situation beschäftigte König Baudouin immer stärker, da ihm die Bewahrung der Einheit Belgiens sehr am Herzen lag. So drückte er sich am 31. März 1976 in folgenden Worten aus, indem er an die Devise Belgiens ("Einheit macht stark") erinnerte: "Als die Gründer des unabhängigen Belgiens diese Devise wählten, waren sie sich unserer Verschiedenartigkeit und der Notwendigkeit unserer Kohäsion gleichermaßen voll bewusst.

Ihrer Einschätzung zufolge bildeten die Regionen mit ihrer legitimen Autonomie einander ergänzende Elemente eines Ganzen und durften sich nicht als missgünstige Gegner darstellen. Sie wussten, dass Föderalisierung bedeutet, in der akzeptierten Verschiedenheit zu einigen und nicht etwa, in der Konfrontation zu trennen". In der Folge sollte dieses Thema in den Ansprachen des Herrschers unaufhörlich wieder auftauchen, und dies mit stetig zunehmender Eindringlichkeit.

1976
Anlässlich des 25. Jahrestages seiner Thronbesteigung beschloss der Herrscher, die ihm von der Bevölkerung übermittelten Spenden der Gründung der Konig-Baudouin-Stiftung zu widmen, deren Ziel die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung ist. Sie führt Projekte durch und veröffentlicht Schriften in so unterschiedlichen Bereichen wie: Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung, Umwelt, bauliches und künstlerisches Erbe, Ausbildung Jugendlicher, ...

1976-1990
1980 wurde auf dem Wege über eine Reform der Verfassung und eine besondere Gesetzgebung eine neue Staatsreform ausgearbeitet. Außerdem waren der Flämischen und der Französischen Gemeinschaft die kulturellen und auf Personen bezogenen Bereiche (Gesundheitsfürsorge und Hilfeleistung für Personen) übertragen worden.

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde ein direkt gewählter Rat konstituiert. Auch wurde die Stellung der Wallonischen Region und der Flämischen Region definiert. Beiden Regionen wurden umfassende Kompetenzen gewährt: regionale Wirtschaft und Beschäftigung, Raumordnung und Stadtplanung, Umwelt, Wohnungswesen usw.

Die Gemeinschaften und Regionen regieren nunmehr mittels Dekreten, die in ihrer Gerichtsbarkeit Rechtskraft haben. Ihre Finanzmittel wurden erweitert, insbesondere durch Rückerstattungen auf einbehaltene Steuern und durch begrenzte Befugnisse auf dem Gebiet der Steuererhebung (eigenes Steuersystem).

Parallel hierzu wurde der Schiedsgerichtshof zur Entscheidung der Konflikte zwischen den Gemeinschaften und Regionen und zwischen diesen Gebilden und den nationalen Instanzen geschaffen.

Während der ersten Hälfte der Achtzigerjahre verschärften sich die wirtschaftlichen und finanziellen Probleme. Das Land wurde von einer Welle der Erwerbslosigkeit ergriffen, während die Staatsverschuldung beispiellose Höhen erreichte.

Im Februar 1982 wurde der belgische Franc abgewertet. Aufeinanderfolgende Wiederbelebungspläne, welche Zurückhaltung bei Löhnen und Gehältern, eine Haushaltskürzung, die Erleichterung der Lasten der Unternehmen usw. vorsahen, führten allmählich zu einer wirklichen Besserung.

Die dritte Staatsreform kam 1988-1989.

Die Zuständigkeiten der regionalen Gremien wurden erweitert: die Gemeinschaften erhielten das Unterrichtswesen und die Gesundheitspolitik;
den Regionen wurden insbesondere die öffentlichen Arbeiten und die Gesamtkontrolle der örtlichen Verwaltungen übertragen.

Gleichzeitig legte man den Status der Brüsseler Region fest: ein direkt gewähltes repräsentatives Organ (der Rat der Region Brüssel-Hauptstadt) würde mit einer Regierung ausgestattet. Zur Behandlung gemeinschaftsspezifischer Fragen in Brüssel wurden überdies französischsprachige und niederländischsprachige Ausschüsse gegründet.

Das Finanzierungsgesetz vom 16. Januar 1989 legte den Anteil der nationalen Steuern fest, der den Gemeinschaften und den Regionen zukommen würde, und erweiterte deren steuerliche Kompetenz.

Auf einer ganz anderen Ebene trat im Frühjahr 1990 ein Verfassungsproblem auf. Anfang April hatten die Kammer und der Senat eine Gesetzesvorlage genehmigt, die sich auf die Liberalisierung der Abtreibung bezog. Am 30. März hatte König Baudouin dem Premierminister schriftlich mitgeteilt, dass sein Gewissen ihm verbiete, diese Gesetz zu sanktionieren, wie dies der dritten Branche der gesetzgebenden Gewalt zukommt.

Auf Grundlage von Artikel 82 (derzeit Artikel 93) der Verfassung stellte der Ministerrat fest, dass sich der König in der .Unmöglichkeit zu regieren' befand. In einem solchen Fall ist es der Ministerrat, der die verfassungsgemäßen Vorrechte des Königs ausübt. Der Rat billigte das Gesetz über die Liberalisierung der Abtreibung (3. April 1990) und promulgierte es. Am 5. April stellten die versammelten Kammern das Ende der .Unmöglichkeit zu regieren' des Königs fest, so dass dieser seine verfassungsgemäßen Vorrechte wieder ausüben konnte.

1990-1991
Anlässlich des 60. Geburtstags des Herrschers und des 40. Jahrestags seiner Thronbesteigung wurde ihm eine nationale Huldigung zuteil ("60-40-Feste"). Die Festlichkeiten fanden vom 7. September 1990 (Geburtstag des Königs) bis zum 21. Juli 1991 (belgischer Nationalfeiertag) statt.

1991-1993
Die Regierung nahm zunächst die Fortsetzung der Staatsreform in Angriff, Zu diesem Zweck wurden am 28. September 1992 die Sankt-Michaels-Abkommen geschlossen. Die geleistete Arbeit (Verfassungsänderungen, Sonder- und gewöhnliche Gesetzgebung) wurde 1993 größtenteils umgesetzt.

Nach Maßgabe von Artikel l der neuen Verfassung ist Belgien heute ein aus den Gemeinschaften und den Regionen gebildeter Bundesstaat. Die Mitglieder des flämischen Rates (der zugleich die gemeinschaftlichen und die regionalen Angelegenheiten behandelt") und des wallonischen Regionalrates werdennunmehr direkt gewählt. Zusammensetzung und Aufgabe des Abgeordnetenhauses und des Senats wurden überprüft.

Die Kompetenzen der Gemeinschaften und Regionen wurden erweitert, ganz besonders in Bezug auf die Außenbeziehungen.

Schließlich wurde die Provinz Brabant in zwei Provinzen aufgeteilt : Flämisch-Brabant und Wallonisch-Brabant.

In der Ansprache, die seine letzte sein sollte, formulierte der König seine Sicht der Dinge folgendermaßen: "Dieses Jahr haben wir erneut eine wichtige Reform unserer politischen Strukturen eingeführt. Sie bildet den Schlusspunkt der von 1970 bis heute vorgenommenen Änderungen. (...) Das Parlament wollte ein neues Gleichgewicht zwischen einer Autonomie der Regionen und der Gemeinschaften einerseits und der notwendigen Einheit und Kohäsion des Landes andererseits definieren" (21. Juli 1993).

1993
Am 31. Juli verstarb der König in Motril im Süden Spaniens. Er erlag einem Herzstillstand während eines Ferienaufenthaltes des Herrscherpaares in seiner spanischen Residenz.