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Der König

Belgien ist eine „konstitutionelle parlamentarische Erbmonarchie“.

                              Der König Belgien ist eine "konstitutionelle parlamentarische Erbmonarchie"

Das klingt ganz schön kompliziert, deshalb wollen wir es erklären:

Konstitutionell: Welche Aufgaben der König hat, ist in der „Konstitution“, also der belgischen Verfassung festgelegt. Der Kronprinz wird erst dann offiziell zum König, wenn er den Amtseid ablegt, er also Folgendes verspricht: „Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des belgischen Volkes zu achten, die nationale Unabhängigkeit und die Unversehrtheit des Staatsgebietes zu wahren.“

Parlamentarisch: Der König symbolisiert zwar das Land und seine Institutionen, die Gesetze werden aber vom belgischen Parlament gemacht. Die Regierung muss die Gesetze dann zum Wohl der Bürger umsetzen. Der König unterschreibt die Gesetze, ist dabei aber immer auf die Zustimmung eines Ministers angewiesen. Er kann also nichts allein entscheiden, und deshalb leben wir in einer Demokratie. Außerdem ist er Oberbefehlshaber der belgischen Streitkräfte.

Erblich: König Philippe ist der Nachfolger seines Vaters, König Alberts II., hat den Thron also von ihm „geerbt“. König Albert war der Nachfolger seines Bruders Baudouin, der keine Kinder hatte, und dieser wiederum seines Vaters, Leopold III.

Monarchie: Das Staatsoberhaupt (der wichtigste Repräsentant der Belgier) ist ein König oder eine Königin (die Gattin des Regierenden Fürsten ist zwar Königin, in hiesigem Fall aber kein Staatsoberhaupt). In manchen anderen Ländern ist das ein Präsident.

Gemäß der belgischen Verfassung ist der König „König der Belgier“ und nicht „König von Belgien“. Der König ist sehr stolz auf seine Untertanen und auf sein Land. Er unterstützt es, wenn Menschen etwas Außergewöhnliches und Besonderes leisten, egal ob im Sport, in der Wissenschaft, in der Kunst, in der Wirtschaft oder einem anderen Bereich. Dafür kann er Auszeichnungen - also Medaillen - oder Adelstitel verleihen. Belgien ist eines von wenigen Ländern, in dem der König Menschen in den Adelsstand erhebt. Wem diese Ehre zuteilwird, entscheidet er gemeinsam mit einem Beratungsausschuss mit Fachleuten. Mit den Titeln „Ritter“, „Baron“, „Vicomte“ oder „Graf“ bekommt man keine neuen Rechte; sie sind vor allem eine Ehrbezeugung. So wurde zum Beispiel Dirk Frimout und Frank De Winne, den beiden einzigen belgischen Astronauten, die ins All geflogen sind, der Titel „Vicomte“ verliehen.